Bewertung bei Nachlassverwaltung
Erbschaft und Erbrechtskonflikte
Dass die Erbschaft nicht selten auch viele Herausforderungen mit sich bringt, ist längst bekannt. Eine Flut an Formalitäten, möglicher Stress mit anderen Erben und jede Menge anderer Unannehmlichkeiten. Die Voraussetzung für eine saubere und transparente Aufteilung des Vermögens ist dabei sicherlich die richtige Feststellung des Vermögenswertes. Die wichtigsten Überlegungen können erst gemacht und grundlegende Entscheidungen getroffen werden, wenn die Art und der Wert jeder Posten ermittelt worden ist.
Verweigerung oder Annahme der Erbschaft
Innerhalb kurzer Zeit müssen die Erben eine wesentliche Entscheidung treffen: Wollen sie das Erbe überhaupt annehmen oder aufgrund von Risiken durch einen eventuell verschuldeten Nachlass darauf verzichten? Erst nachdem diese Entscheidung getroffen ist, können weitere Punkte angegangen werden.
Erbstreitigkeiten
Wegen möglicher Erbrechtskonflikte im Fall von mehreren Erbparteien ist eine gründliche Wertermittlung unentbehrlich. Besonderes bei einem Nachlass mit Posten wie Immobilien und Grundstücken kommt es häufig zu Erbauseinandersetzungen. In diesem Fall greift das Gericht ein und bestellt einen Nachlassverwalter (Sonderform der Nachlasspflege). Die Hauptaufgabe des Nachlassverwalters ist die Verwaltung der Erbmasse. Diese erfolgt entweder nach dem Testament oder (wenn dieses nicht vorhanden ist) nach gesetzlichen Vorgaben. Die genaue Feststellung der Erbmasse ist die Basis für eine korrekte Erfüllung dieser Aufgabe. Je nach Situation kann sich der Nachlassverwalter für die Verwertung aller Gegenstände aus dem Nachlass im Interesse der Erbparteien entscheiden. Sinngemäß spielt dabei eine gründliche Wertermittlung eine besondere Rolle.
Verwertung der Erbmasse
Je nachdem, ob ein Gegenstand aus der Erbmasse zum beweglichen oder unbeweglichen Nachlass zählt, kommen unterschiedliche gesetzliche Regelungen für die Verwertung zum Tragen. Auf die juristischen Details dieser Regelungen verzichten wir in diesem Beitrag. Relevant ist nur, dass die Veräußerung des beweglichen Teils des Nachlasses meistens aufwändiger ist als die Verwertung von Immobilien.
Für die professionelle Bewertung aller zum Verkauf stehenden Positionen wird üblicherweise ein Gutachter/Sachverständiger beauftragt. Ist die Wertvermittlung abgeschlossen und sind die Kataloge mit Fotos und Beschreibungen erstellt, kann die Versteigerung (heute meistens eine Online-Auktion) stattfinden.
Auf alle oben beschriebenen Dienstleistungen spezialisieren sich die Auktionshäuser, welche die Gutachtenerstellung, die Katalogerstellung und die Versteigerung aus einer Hand anbieten.