So geht´s!

Kunden EU-Ausland

Sofern eine gültige USt-ID-Nummer angegeben wurde, die mit den angegebenen Adressdaten übereinstimmt, (Prüfung erfolgt auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern) kann eine umsatzsteuerbefreite Rechnung ausgestellt werden. Auf Grund der neuen Gesetzeslage ab dem 01.01.2014 wird zu jeder solchen Rechnung vorerst eine Kaution in Höhe der Mehrwertsteuer kassiert, die nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente, vor allem der Gelangensbestätigung, zurück erstattet wird. Weitere Infos zur Gesetzesänderung finden Sie hier


Auf Grund des Aufwandes bezüglich Prüfung, Kautionsverwaltung und Verbuchung, den eine Rechnungsstellung ohne MwSt für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, verursacht, wird bis zu einem Wert von netto € 500,-- je Rechnung grundsätzlich die Mehrwertsteuer berechnet. Das gilt nicht für Artikel, bei denen in der Auktion Steuerfreiheit angegeben ist.

Wir verwenden das qualifizierte Bestätigungsverfahren, für die Online Verifizierung und Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer Identifikationsnummern.

Bei einer qualifizierten Bestätigung können Sie darüber hinaus abfragen, ob die von Ihnen mitgeteilten Angaben zu Firmenname (einschließlich der Rechtsform), Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates registrierten Daten übereinstimmen.

Sind Sie sich nicht sicher, welche Daten hinterlegt sind, so hat er die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde im jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, die für sein Unternehmen hinterlegten Daten zu erfragen.

Eine Änderung bzw. Anpassung der Daten ist lediglich bei den zuständigen Behörden im jeweiligen Mitgliedstaat durch Sie selbst möglich, wir können in diesem Fall nicht weiterhelfen.
Ihre Bestätigungsabfrage läuft über das Internet und damit zum Bundeszentralamt für Steuern. Hier wird Ihre Anfrage maschinell bearbeitet und geprüft, ob alle Angaben richtig sind.

Ist dies der Fall, wird Ihre Anfrage über eine Netzwerkverbindung an den jeweiligen EU-Mitgliedstaat weitergeleitet. Dort wird eine weitere maschinelle Verarbeitung angestoßen und die Antwort zum Bundeszentralamt für Steuern zurückgesandt. Hier wird diese Antwort aufbereitet und zurück zu Ihnen geschickt.

Die Antwort auf eine von Ihnen gestartete, gültige Abfrage kann in Abhängigkeit von Ihrer Internetanbindung und der Antwortzeit des entsprechenden Mitgliedstaates, zwischen einigen Sekunden und mehreren Minuten dauern.

Ist die Technik im Internet ganz oder nur für einige Länder, z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten, ausgefallen, so ist auch eine Bestätigung per Telefon nicht möglich. Bitte versuchen Sie, die Bestätigung zu einem späteren Zeitpunkt im Internet durchzuführen.

Die Prüfung und Verarbeitung übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern, wir können ihnen nicht weiterhelfen.